Welche Voraussetzungen müssen Sie erfüllen?

Wenn Sie eine interessante Projektidee haben, die folgende Kriterien erfüllt, können Sie Mittel aus dem Verfügungsfonds beantragen:

  • Stärkung der bürgerschaftlichen Beteiligung
  • Stärkung der Gemeinschaft beziehungsweise der Nachbarschaft
  • Stärkung von Eigenverantwortung und Selbsthilfe der in den Stadtteilen lebenden Bürgerinnen und Bürger
  • Stärkung des Images und der Identifikation mit dem Stadtteil

Besonders wichtig ist, dass Sie aufgrund der Förderbedingungen nicht mit dem Projekt beginnen dürfen, bevor die schriftliche Förderbewilligung durch uns vorliegt.

Welche Projekte können durch den Verfügungsfonds gefördert werden?

Möglich sind unter anderem Projekte aus den Bereichen Soziales, Kultur, Kreativität oder Sport.

Es können zum Beispiel finanziert werden: 

  • Durchführung von Workshops zu Aufgabenstellungen in den beteiligten Stadtteilen
  • Mitmachaktionen zum Beispiel wie Kunstprojekte, Bildungsprojekte, Pflanzaktionen oder Sportaktionen, Sommerfeste, Weihnachtsfeste 
  • Wettbewerbe zu Themenstellungen im Stadtteil
  • Imagekampagnen und/oder
  • andere geeignete Maßnahmen zur Aktivierung der Beteiligten in den Stadtteilen

Ihr Projekt muss in einem der hier genannten Sozialraumgebiete durchgeführt werden. Die förderfähigen Gebiete sind:

  • Humboldt/Gremberg und Kalk

Was ist nicht förderfähig?

Maßnahmen, die auch ohne Gelder aus dem Verfügungsfonds finanziert werden können, sind nicht förderfähig. Dasselbe gilt auch für Maßnahmen, für die andere Fördermittel der Stadt vorgesehen sind, oder die durch bezirks- oder sozialräumliche Mittel unterstützt werden.

Weiterhin dürfen die beantragten Projekte nicht der Gewinnerzielung dienen und die Förderung darf nicht für laufende Betriebs- oder Personalkosten eingesetzt werden. Auch unbefristete Projekte können nicht durch den Verfügungsfonds unterstützt werden.

Wie und in welchem Umfang erhalte ich eine Förderung aus dem Verfügungsfonds?

Jedes Projekt kann einmalig und maximal mit 4.999 Euro gefördert werden. Über die Vergabe der Fördermittel wird auf Basis der zugrundeliegenden Richtlinie entschieden. Um eine Projektfinanzierung aus dem Verfügungsfonds zu erhalten, stellen Sie einen Antrag beim Amt für Stadtentwicklung und Statistik. Der Antrag muss spätestens am letzten Tag der Antragsdurchläufe eingehen. Den Antrag können Sie auch am PC ausfüllen, eine integrierte Rechenfunktion unterstützt Sie bei der Ermittlung des Förderbedarfes.

Die Förderung erfolgt im Erstattungsverfahren und wird nach Abschluss und Abrechnung Ihres Projekts an Sie überwiesen. Auf begründeten Antrag hin ist die Gewährung einer Vorauszahlung über 30 Prozent der Antragssumme, jedoch höchstens 1.500 Euro, möglich.

Die Förderung kann beispielsweise für die Beschaffung von Materialien, Einkauf von Dienstleistungen oder Honorierung ehrenamtlicher Arbeit genutzt werden. Hierbei ist stets zu berücksichtigen, dass nach Vorlage des Bewilligungsbescheides Aufträge bis zu einem Höchstwert von 499 Euro (ohne Umsatzsteuer) als Direktauftrag vergeben werden können.

Bei Aufträge mit einem geschätzten Auftragswert ab 500 Euro bis 4.999 Euro (ohne Umsatzsteuer) ist ein Preisvergleich erforderlich. Es müssen mindestens drei Angebote eingeholt werden, zum Beispiel online, telefonisch, per-E-Mail. Der Auftrag ist an die Anbieterin oder den Anbieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot zu vergeben. Auch eine unbeantwortete Anfrage stellt eine Angebotseinholung dar. Dies ist mit dem Ausdruck einer Anfrage per E-Mail oder Telefonnotiz zu belegen. Die Vergleichsangebote sollten bereits mit den Antragsunterlagen eingereicht werden. Spätestens nach Abschluss des Projektes müssen die Vergleichsangebote jedoch mit den Abrechnungsunterlagen bereitgestellt werden.  

Quelle: Stadt Köln

https://www.stadt-koeln.de/politik-und-verwaltung/stadtentwicklung/starke-veedel-starkes-koln/starke-veedel-starkes-koeln-verfuegungsfonds-fuer-die-sozialraeume